Kuren & Rezepte
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Das weit verzweigte System der „Kur“
Ihre Rechte
Der traditionelle Begriff „Kur“ umfasst ein weit verzweigtes System von Vorsorge‐ und Krankheitsbehandlungen. In der neuen Sozialgesetzgebung wird der Begriff „Kur“ nicht mehr angewendet. Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der gesetzlichen Rentenverischerung (GRV) sind vorallem folgende Formen von Bedeutung:
Alle Informationen auch zum Herunterladen: Ihr Weg zur Kur
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